GoEff Beratung & Planung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vereint mehrere Förderprogramme des Bundes mit dem Ziel, den CO₂-Ausstoß in Gebäuden zu senken und den Energieverbrauch nachhaltig zu verringern. Die verschiedenen Förderprogramme umfassen:
Förderfähige Maßnahmen:
Die Zuschüsse oder Kredite sind in der Regel an die Einhaltung bestimmter technischer Standards und an die Einbindung eines Energieberaters geknüpft, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten. Die Förderbedingungen sollen Hausbesitzer anregen, bei der Sanierung auf Energieeffizienz zu achten, was langfristig die Betriebskosten senkt und die Umwelt schont. Gefördert werden sowohl energetische Sanierungen an Bestandsgebäuden (Mindestalter 5 Jahre), als auch Neubauten, die hohen Effizienzstandards entsprechen. Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
1. Einzelmaßnahmen zur Effizienzverbesserung an der Gebäudehülle
2. Anlagentechnik (ohne Heizung, siehe dazu Punkt 4.)
3. Optimierung von Heizungsanlagen in Wohngebäuden (max. 5 WE)
4. Heiztechniken auf Basis erneuerbarer Energien
5. Energieeffiziente Gebäude:
Förderhöhen und Tilgungszuschüsse
Die Höhe der Förderung hängt davon ab, welche Maßnahmen umgesetzt werden und welcher Effizienzstandard erreicht wird:
Und wie bei den Einzelmaßnahmen:
Antragsverfahren bei der BAFA/KfW:
Anträge könne ganz einfach online bei der BAFA oder KfW gestellt werden. Für den Antrag bei der BAFA benötigen Sie von mir, als beratender Energie-Effizienz-Experte, eine sogenannte „technische Projektbeschreibung“ (TPB), der Antrag bei der KfW bedarf einer „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). In diesen Dokumenten werden die förderrelevanten Maßnahmen erläutert. Die BAFA stellt anschließend eine TPB-ID für die weitere Antragstellung aus. Nach Abschluss des Vorhabens erhalten Sie die Bestätigung zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (TMA), mit der die Fördergelder ausgezahlt werden können.
Seit Anfang 2024 muss außerdem zur Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, den Sie mit dem ausführenden Fachunternehmen abschließen. Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten und das voraussichtliche Datum der Umsetzung enthalten.
Maßnahmenbeginn:
Empfehlenswert ist es immer, zunächst die endgültige Förderzusage der Fördermittelgeber abzuwarten und erst anschließend mit den geplanten Maßnahmen zu beginnen, denn nur dann können Sie sicher mit den Fördergeldern kalkulieren. Bei der BAFA können Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen auch bereits nach Eingang des Antrages beginnen, das jedoch auf eigenes finanzielles Risiko.
Förderung der Beratungsleistung
Der Zuschuss für eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude beträgt 50 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Fachplanung und Baubegleitung:
Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % (max. 5.000 € bei Ein- und Zweifamilien-häusern, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten 2.000 € pro Wohneinheit (insgesamt maximal 20.000 €)) bezuschusst.
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