GoEff Beratung & Planung
Allgemeine Geschäftsbedingungen des energieberatenden Unternehmens GoEff Beratung & Planung
1. Geltungsbereich
1.1. Das Unternehmen GoEff Beratung & Planung (im folgenden GoEff), erbringt Dienstleistungen an Endkunden aufgrund der nachfolgenden AGB.
1.2 Der Vertrag gilt zwischen GoEff und dem Auftraggeber. Der Umfang des Auftrags wird dem Auftraggeber in einem schriftlichen Angebot unterbreitet. Der Auftraggeber stimmt den AGB durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung zu. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von GoEff nicht anerkannt, es sei denn GoEff stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu. Die AGB gelten auch dann, wenn GoEff in Kenntnis entgegenstehender oder von ihrer AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
1.3 Sollten Verträge/Aufträge von GoEff schriftliche Bestimmungen enthalten, welche von den unten aufgeführten abweichen, so gelten diese übergeordnet (konkludent).
1.4 Ausdrücklich nicht geschuldet sind Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere nicht die Objektüberwachung oder Bauleitung zum Bauvorhaben. Hierzu wird das Hinzuziehen eines Architekten empfohlen.
2. Mitwirkung des Kunden
2.1 Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Beratungsleistung erforderlich sind, sind unverzüglich an GoEff zu senden; weiterhin sind relevante Dokumente auszuhändigen. Der Kunde haftet für fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
2.2 GoEff sind eventuelle Änderungen zu übermittelten Daten unverzüglich bekannt zu gegeben.
2.3 Von GoEff erstellte Berichte/Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich auf Richtigkeit bezüglich der gemachten Angaben geprüft. Diese gelten nach 7 Tagen als abgenommen.
3. Datensicherung
3.1 Die von GoEff verwerteten Daten werden durch elektronische DV erfasst. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge tragen, dass die übergebenen Berichte/Formulare und Berechnungen aufbewahrt werden, soweit dies aus Anforderungen gegenüber Dritten (z.B. KfW/BAFA/Dena Baubehörde und weiteren) hervorgeht.
4. Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütungen
4.1 Falls keine anderslautende Vereinbarung schriftlich fixiert wurde, hat der Kunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Datenschutzpflichten unberührt.
4.2 Die bis zum Zugang der Vertragskündigung entstandenen Honorare/Kosten sind abrechenbar und ohne Abzug zu zahlen.
4.3 Bestimmungen aus 4.2 sind auch anzuwenden, wenn GoEff den Vertrag vor dem vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet.
5. Eigentumsvorbehalt, Rechnungsstellung, Zahlungen
5.1 Die von GoEff gelieferte Dienstleistungen sind Eigentum von GoEff bis zur vollständigen Bezahlung. Eine Nutzung durch den Auftraggeber ist vor Zahlung nur mit ausdrücklicher Zustimmung von GoEff erlaubt. Eine Weitergabe ist nur mit schriftlicher Genehmigung von GoEff erlaubt.
5.2 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden Kosten und Honorare nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt. Bei Projekten sind zwischenzeitliche Abschlagszahlungen bis zum Wert der bis dahin erbrachten Leistungen fällig.
5.3 Auf Grundlage des Vertrages ausgestellte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
5.4 Sollte der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug sein, so ist GoEff berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 4,5% zuzüglich des jeweils gültigen Diskontsatzes an.
6. Hindernisse, Unmöglichkeit, Verzug
6.1 GoEff kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn vertraglich bestimmte Fertigstellungstermine aufgeführt sind und GoEff die Verzögerungen zu verschulden hat. Ereignisse, die die Arbeiten von GoEff vorübergehend unmöglich machen und solche, die bei Vertragsabschluss nicht absehbar waren, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Krankheit und ähnliche, von welchen GoEff unmittelbar und/oder mittelbar betroffen ist, sind als Gründe für schuldhaften Verzug ausgeschlossen. Grundlegend ist, dass genannte Gründe nicht rechtswidrig oder von GoEff selbst verursacht worden sind. Nach Vorliegen aller benötigten Daten und Unterlagen zur Berechnung ist gewöhnlich mit 4-6 Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen.
6.2 Ist das Leistungshindernis zeitlich begrenzt, so ist GoEff dazu berechtigt, die Vertragsdauer im Rahmen der zeitlichen Begrenzung aufzuschieben. Wird jedoch die Erbringung der Beratungsleistung nach Absatz 6.1 für GoEff kontinuierlich unmöglich, so ist GoEff von der Leistungserbringung befreit.
6.3 Beratungen werden nur im Sinne des Auftrages bezgl. der einschlägigen Norm -Vorschriften erbracht; diese sind auf Vollständigkeit und Aktualität vor Inanspruchnahme weiterer Maßnahmen eingehend vom Auftraggeber/Nutzer zu prüfen.
6.4 Sollten Pflichtverletzungen nach BGB § 280 (Stand 01.08.2002) von GoEff zu vertreten sein, gilt hierzu ergänzend Punkt 7.
7. Gewährleistung, Haftungen
7.1 Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, als diese gelten die einschlägigen Normen Gesetze und Verordnungen der betroffenen Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Leistungserbringung erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen. Die Parteien sind sich einig, dass GoEff keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die Dienstleitung schuldet und es allein im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistung oder Empfehlungen Maßnahmen abzuleiten und sich daraus ergebende notwendige Entscheidungen zu treffen.
7.2 Die Haftung von GoEff ist ausgeschlossen, wenn Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflicht aus Punkt 2 nicht vollständig oder rechtzeitig nachgekommen ist. Den Nachweis von Rechtzeitigkeit und/oder Vollständigkeit ist vom Kunden zu erbringen.
7.3 GoEff stellt sicher, dass Berechnungen im Beratungsprozess mit aktueller und allgemein anerkannter Energieberatersoftware durchgeführt werden. Die Haftung von GoEff ist ausgeschlossen, wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die verwendete Software fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist. Schäden dieser Art sind an den Hersteller/Programmierer der entsprechenden Software zu richten.
7.4 Haftungen für Schäden des Kunden werden von GoEff nur übernommen, wenn diese von GoEff vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, den Nachweis darüber ist vom Kunden zu erbringen.
7.5 Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung von GoEff nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich auf die berechnete Honorarhöhe, jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen. Es kann und wird keine Zusage für die Erreichbarkeit bestimmter Energie- oder Einsparwerte gegeben.
7.6 Der Energieberater unterhält eine Haftpflichtversicherung für Berufs- und Vermögensschäden für Energieberater. Wird eine erweiterte Haftungssumme gewünscht, ist dies dem Energieberater vor Auftragserteilung mitzuteilen.
7.7 Für die Erlangung im Beratungsbericht erwähnter Förderungen wird keine Gewähr übernommen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördergelder. Fördertöpfe unterliegen im Abruf starken Schwankungen, sind politisch begründet (Klima- und Umweltschutz, Mittelstandsförderung etc.) und damit in Ihrer Kontinuität risikobehaftet.
7.8 Sämtliche etwaigen Schadensersatzansprüche gegen GoEff verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Kunde zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.
8. AGB des Kunden, Recht
8.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden und Dritten haben gegenüber GoEff keine Wirkung, auch dann nicht, wenn GoEff diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
8.2 Neben diesen Bedingungen und sonstigen individuellen Absprachen gilt deutsches Recht.
9. Gerichtsstand/Erfüllungsort
9.1 Gerichtsstand für alle Verfahren gegen GoEff ist das Amtsgericht Göttingen. Für Klagen gegen Kunden von GoEff ist der Gerichtsstand ebenfalls das Amtsgericht Göttingen; dies gilt, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat.
9.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen sowie für Zahlungen ist Göttingen.
10. Salvatorische Klausel
Sollte ein einzelner oder mehrere Klauseln dieser AGB für ungültig erklärt werden, so bleibt der davon unberührte Teil weiterhin wirksam. Die unwirksame Klausel ist in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Regelungslücke.
GoEff Beratung & Planung
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